Zur Qualitätsfrage: Ich würde den Artikel als Anhang anbieten. Dann kann eigentlich keiner meckern. (Und irgendeiner meckert sowieso immer, egal, wie du es machst.) (Und Tatjanas Idee ließe sich als Prolog verarbeiten ... so einer wie oft im Film, der scheinbar nichts direkt mit der nachfolgenden Handlung zu tun hat.)
Zur Rechtslage: Ja, das darf man. Man muss einen entsprechenden Hinweis einbinden, sozusagen einen Quellenvermerk, wobei darauf geachtet werden sollte, dass das "Lesedatum", d.h., wann man den Artikel sich hat anzeigen lassen, nicht vergessen werden sollte.
My.
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Ohne Hund leben?
Was für 'ne blöde Idee ---
M’ hemm l-ebda g?adra –